Statt PN mit Telefonnummer an Admin wäre Mail mit Fahrgestellnummer an mich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sinnvoller. Dann kann ich prüfen, ob die Ausnahmegenehmigung nicht bereits von uns beantragt wurde, da uns die Händler (Siebenschläfer unter ihnen natürlich ausgenommen)zum Ende November ihre EURO4-Fahzeuge gemeldet haben. Wir haben am 18. Dezember die Anträge gestellt, weil es bis 16. Dezember vom KBA noch hiess, dass man evt. keine braucht.
Die Anträge sind noch nicht beschieden, insofern hättest Du -wenn Dein Fahrzeug bereits auf der Liste steht- in diesem ganzen Vorgang noch keine Zeit verloren.
Im Übrigen versteh ich die von Dir beschriebene, zeitliche Abfolge nicht. Du hast am 7. Dezember gekauft, aber den Brief nicht bekommen? Mit welchen Dokumenten warst Du dann auf der Zulassungsstelle?
Frank
Hier zur allseitigen Info ein Rundschreiben zum Thema an die Händler:
Hallo Beta-Partner in Deutschland,
nach dem Jahreswechsel erreichen mich immer zahlreicher Nachfragen bezüglich der Wartezeit auf die bereits vor Weihnachten beantragten Ausnahmegenehmigungen. Bitte beachtet folgendes, was die Gesamtsituation betrifft:
1. Bis 16. Dezember war unklar, für welche Modelle überhaut beantragt werden musste. Bis dahin war davon auszugehen (Kommunikation des KBA vom 20. September 2020) , dass für Trial-, Enduromotorräder und ALP überhaupt keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. Diese Einschätzung hat die EG am Abend des 15. Dezember kassiert.
2. Wir haben am 18. Dezember beantragt und lagen damit 2 Tage vor der Empfehlung des KBA selber.
3. Einige Anträge wurden verzögert bearbeitet, da Händlerkollegen zum Beispiel 18-stellige Fahrgestellnummern oder falsche Homologationsnummern angegeben haben. Ich selbst habe für etwa 800 Fahrzeuge unter grossem Zeitdruck (siehe Punkte 1 + 2) in Deutschland und Österreich Anträge gestellt. Eine Plausibilitätsprüfung für jedes einzelne Fahrzeug war daher nicht möglich. Eigentlich erwarte ich auch vom Handel, dass er angesichts der Bedeutung des Vorganges präzise und ohne Flüchtigkeitsfehler einreicht.
4. Das KBA ist eine dem Verkehrsministerium untergeordnete Behörde und kein auf Kundenzufriedenhet ausgerichteter Dienstleister. Es ist, so wie einige Kollegen äusserten, blauäugig anzunehmen, dass einige nachdrückliche Telefonate in der entsprecheden Abteilung die Vorgänge irgendwie beschleunigen.
5. Nach kontinuierlichen Versuchen seit Anfang der Woche, Auskunft zu bekommen, habe ich heute die Aussage erhalten, dass wir mit den Genehmigungen bis zum 27. Januar rechnen können.
Bis dahin bitte ich um Geduld. Weitere Nachfragen bis zu diesem Datum können nicht sinnvoll beantwortet werden.