"lese ich das richtig, dass die euro 4 zulassung um ein jahr verlängert wird?"
Falsch, grottenfalsch und zwar sowas von!
44a ist nur eine weitere, in einigen Fällen grosszügigere Option, um Anträge auf Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Bisher gab es zwei Regeln, auch schon bei E3-E4, nämlich
- Anzahl der Genehmigungen begrenzt auf 100 Stück pro Typgenehmigung (was bei unseren meisten Modellen reicht), wobei bedacht werden muss, dass eine Typgenehmigung of mehrere Modelle abdeckt und die 100 Stück für die Summe gelten.
- Anzahl der Genehmigung begrenzt auf 10% der beiden Vorjahre, was zum Beispiel bei der 125 4T in Deutschland 268 Stück gewesen wären
- Anzahl in der Stückzahl begrenzt auf den vom Hersteller gemeldeten Lagerbestand am 15.03.2020 (sozusagen der Tag vor Corona). Da alle Regierungen bereits mögliche Prüfungen dieser Angaben angekündigt haben und die Österreicher schon durchblicken lassen, dass man da keine Phantasiezahlen hören will, muss der gemeldete Lagerbestand realistisch und nachprüfbar sein.Und damit ist auch hier die Zahl begrenzt. Wenn wir bei der 125 4T als Beispiel, bleiben, etwa 300 Einheiten.
Unterm Strich muss in allen Fällen der Hersteller oder dessen Vetreter einen Antrag stellen. Als Privatperson einfach zur Zulassungsstelle gehen ist nicht, es sei denn, Du hast die Kopie des bereits vom KBA positiv beschiedenen Antrags dabei.
Alle Anträge kosten. Und zwar je nach Anzahl der Fahrzeuge, die auf dem Antrag stehen, erheblich. Der Antrag für ein Einzelfahrzeug für einen Typ, der zuvor noch nicht beantragt wurde, kostet etwa 250.- Euro. Das wäre zum Beispiel bei EVO 125 der Fall, weil es dafür bis dato noch keine Anfragen gab. Wenn es zu dem Typen schon einen Erstantrag gab, und jetzt einzelne Fahrzeuge nachgereicht werden, kostet das 102.- EURO. Dazu kommt noch die Wartezeit zwischen Antrag und dem Bescheid, in welcher das Fahrzeug natürlich noch nicht zugelassen werden kann.
Frank