racerbene schrieb:
@ redcat,
ich habe schon eine erhebliche anzahl gebrauchter bikes und autos gefahren, und in den seltensten fällen war ein coc-dokument vorhanden, kenne ich eigentlich nur von neuen fahrzeugen oder welchen, die aus dem eu-ausland importiert wurden.
eigentlich dürfte es doch kein staatsakt sein, dass hier jemand seinen brief/schein/coc reinscanned, wenn die 130er hinterreifeneintragung drinsteht, oder?
gerne auch al pn, dann bleibts geheim......
gruss bene
Sorry, die Herangehensweise ist nicht ideal. Nochmal von vorne:
1. Warum willst Du mir als Herstellervertreter erzählen, was zum Fahrzeug gehört und was nicht? Du wünscht einen kompetenten Lösungsvorschlag. Nimm einfach meinen Rat an.
2. Ich wiederhole: zu Deinem Fahrzeug gehört ein COC. Darin sind die freigegebenen Reifengrössen eingetragen. Ein Übertrag in den Fahrzeugbrief (ZB II) ist n i c h t erforderlich, wenn das COC vorliegt. Auch ein Eintrag durch den TÜV nicht.
3. Insofern ist im Vergleich zum Gang zum Tüff die clevere Lösung, das COC vom Händler/Vorbesitzer beizutreiben oder eine Zweitschrift zu beantragen. Bring ggf. auch Vorteile beim Weiterverkauf.
4.@ Budell: Stimmt so ned, was Du abliest steht in der "Datenbestätigung", das ist nicht das COC und dürfte bei einer Kontrolle rechtlich nicht verbindlich sein.
5. Im aktuellen COC für die ALP 4.0 stehen neben den bekannten Grössen in Feld 3.2 unter Feld 5.0 "Remarks": " with tyres 130/80-18 66 Q/R/S" und "130/90-18 69 Q/R/S"
Damit wäre nach Vorliegen des COC das Prob vermutlich gelöst, oder?
Frank