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THEMA: EURO 5 FAHRZEUGE JETZT NOCH ZULASSEN!

EURO 5 FAHRZEUGE JETZT NOCH ZULASSEN! 24 Okt 2025 20:36 #31

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Ein Bekannter hat den Weg über eine Erstzulassung in den Niederlanden gewählt.
Also falls die Option über die Ausnahme nicht funzt, könnte ich da nochmal nachfragen.
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EURO 5 FAHRZEUGE JETZT NOCH ZULASSEN! 27 Okt 2025 15:23 #32

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In den Niederlanden sollten die gleichen Regeln gelten wie bei uns, das ist EU-einheitlich und wird von der Behörde RDW zentral gemanagt, was vermutlich die Schlupflöcher eher verkleinert. Dazu kommt noch ein weiteres Problemchen:

In den Niederlanden gibt es keine explizite "Luxussteuer" für Motorräder, stattdessen fällt die einmalige "Belasting van Personenauto's en Motorrijwielen" (BPM) an. Diese Zulassungssteuer wird bei der Erstzulassung in den Niederlanden fällig und die Höhe richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Fahrzeuge, die keinen CO₂-Ausstoß haben (z.B. Elektro-Motorräder), sind von der BPM befreit. 

So funktioniert die BPM Einmalige Zahlung: Die BPM wird nur einmalig bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs in den Niederlanden bezahlt.  Basis der Berechnung: Die Steuer wird hauptsächlich auf Basis des CO₂-Ausstoßes berechnet, der auf einem Formular angegeben werden muss. Bei älteren Gebrauchtfahrzeugen wird ein Abschlag gewährt, der mit dem Alter des Fahrzeugs zunimmt und nach etwa 10 Jahren bei 100 % liegt, sodass keine BPM mehr fällig wird. 

Befreiung: Motorräder mit einem CO₂-Ausstoß von \(0\) Gramm pro Kilometer sind von der BPM befreit. Auch ältere Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind, sind von der BPM befreit.  Vorgehen: Wenn Sie ein Motorrad aus dem Ausland in die Niederlande importieren, müssen Sie die BPM selbst bei der zuständigen Behörde anmelden und bezahlen. Beim Kauf eines neuen Motorrads wird die BPM in der Regel vom Händler übernommen und separat auf der Rechnung ausgewiesen. 
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EURO 5 FAHRZEUGE JETZT NOCH ZULASSEN! 28 Okt 2025 19:16 #33

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Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein Mash Gespann, welches neu ohne Zulassung aus Frankreich kam und im Frühjahr in der BRD nicht mehr zulassungsfähig war. Jetzt ist es zugelassen.
Ich frag nochmal nach und berichte.
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EURO 5 FAHRZEUGE JETZT NOCH ZULASSEN! 28 Okt 2025 23:58 #34

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Na dann hoffe ich mal das der Kauf entweder über einen Händler abgewickelt wurde oder das Finanzamt das nicht mitbekommt. Privatverkäufe von Neufahrzeugen (also alles jünger als 6 Monate oder unten 5.000 km) sind bei Verkäufen zwischen EU-Ländern Umsatzsteuerpflichtig!
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Letzte Änderung: 28 Okt 2025 23:59 von BudeII.
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EURO 5 FAHRZEUGE JETZT NOCH ZULASSEN! 29 Okt 2025 11:18 #35

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Feldweg-Streuner schrieb:
Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein Mash Gespann, welches neu ohne Zulassung aus Frankreich kam und im Frühjahr in der BRD nicht mehr zulassungsfähig war. Jetzt ist es zugelassen.
Ich frag nochmal nach und berichte.

Lustigerweise habe ich Detailkenntnisse zu diesem grundsätzlichen Vorgang, weil ich als Experte um Rat gefragt wurde. Hier ist es so dass Sima in Frankreich (Mash) und SWM um das Kontingent gebattelt haben, da am Ende nur ein Hersteller für beide Handelsmarken im Brief steht und es deswegen nur ein Kontingent von 100 Fz. für beide Marken gab. Nach meinem Kenntnisstand haben sich die Franzosen durchgesetzt. Das könnte auch eine Erklärung sein.

Ich habe auch nicht gesagt, Zulassung in NL nicht möglich, sondern erschwert, da mit der Zulassung eine CO2 Steuer erhoben wird, die man sich über eine Exportmeldung mühsam wieder erstatten lassen muss.

Damit dürfte auch Budell auf dem Holzweg sein, weil es mit EZ in NL ein Gebrauchtexport wird....

Frank
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EURO 5 FAHRZEUGE JETZT NOCH ZULASSEN! 29 Okt 2025 22:48 #36

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Redcat schrieb:
Damit dürfte auch Budell auf dem Holzweg sein, weil es mit EZ in NL ein Gebrauchtexport wird....

Ich mach zwar gerne Holz, bin da aber hier sicher nicht auf dem Holzweg.

Alle Fahrzeuge für die seit der ersten Zulassung weniger als 6 Monate vergangen sind oder - was bei mir der Fall war - schon länger zugelassen aber noch keine 5.000 km gefahren sind gelten bei grenzüberschreitendem Verkauf Umsatzsteuerlich als Neufahrzeug und müssen daher auch bei Privatverkauf vom Käufer versteuert werden, der Verkäufer bekommt die von ihm gezahlte Umsatzsteuer aber erstattet.

Ich hab' mal so ein Moped in die Niederlande verkauft, mir nichts dabei gedacht aber letztendlich die von mir in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer erstattet bekommen.

Mach' ich ob des Aufwandes garantiert nicht wieder.

Kommt aber natürlich darauf an ob es beim Finanzamt bemerkt wird.


Gruß
Werner
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Letzte Änderung: 29 Okt 2025 22:48 von BudeII.
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EURO 5 FAHRZEUGE JETZT NOCH ZULASSEN! 02 Nov 2025 17:13 #37

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@ Budell: Abesehen davon, dass Dein Beitrag meiner Vermutung gegenüber der Erschwernis doppelt unterstreicht. Ich gehe nicht davon aus, dass der französische Importeur die Zulassung in NL über Privatpersonen vornimmt, sondern über Mitglieder des gewerblichen Händlernetzes. Passiert auch bei uns insbesondere im Austausch mit AT jeden Tag. Dieser Händler fakturiert dann gemäss den von Dir zitierten Regelung umsatzsteuerfrei und meldet das auch den Finanzbehörden. Die kontrollieren, da wo der Austausch mit dem Importland funktioniert, überkreuz an die Kollegen im Zielland. Das ist insbesondere bei MX-Motorrädern für den Staat interessant, da die ohne Zulassung laufen. Bei diesem Gespann zahlst Du unsere 19% sowieso, weil es ohne den Nachweis keine Zulassung gibt.

Frank
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EURO 5 FAHRZEUGE JETZT NOCH ZULASSEN! 14 Nov 2025 17:42 #38

  • Kalle300
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Hi wie sieht es denn aktuell bei einer 2024er 350 racing aus? Gibt es noch ein kontigent zur Zulassung? Oder verstehe ich das falsch und nur die 25er Modelle sind betroffen?
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