admin schrieb:
Lupo1 schrieb:
Ist warmlaufen lassen wirklich verboten?...

 StVO, Paragrafen 30, Absatz 1: »Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.«

 Dazu zählt auch das Warmlaufenlassen von Motorradmotoren ( 

 natürlich auch.).
 
Hallo Admin, wie immer bei Gesetzen ist da interpretationsspielraum:
Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren 
unnötig laufen zu lassen, und was unnötig ist,ist nicht definiert 

  .... und wenn es notwendig ist, ist es erlaubt ! 

 und die Diskussion würde ich gerne mit der Rennleitung mal führen