Hi zusammen,
wir besitzen eine Beta 50 rr Track BJ. 10/2024. Die erste Wartung wurde bei 500km durchgeführt.
Bezüglich der zweiten Wartung haben wir nun aber leider unterschiedliche Aussagen bekommen.
Laut Wartungsplan ist der 1 Wartungsplan bei 4000km fällig. Allerdings steht dort auch Bremsflüssigkeit jährlich wechseln.
Der Händler hat mitgeteilt, dass die Wartung bei 3000km fällig ist. In der Bedienungsanleitung ist aber nur bei 3000km Austausch von Zündkerze und Bremsflüssigkeit die Rede. Muss das zum Erhalt der Gewährleistung auch zwingend beim Händler erfolgen? Normale Kontrollen und Austausch von Betriebsstoffen/ Kerzen erledigen wir grundsätzlich bei anderen Maschinen selbst.
Die Wartung beim Händler möchten wir wegen der Gewährleistung zum richtigen Zeitpunkt durchführen. Wann muss diese denn nun erfolgen, um die Gewährleistung zu erhalten?
Besten Dank vorab,
Matze