DerHermann schrieb:
... wenn sie ein "privates" Mopped verkaufen, bin ich inzwischen vorsichtig. Sie sind dann nämlich aus der Gewährleistung raus...
Das mag auf den ersten Blick so richtig sein, allerdings ist dem Verkäufer die Fachkompetenz angelastet, alleine weil er Händler ist.
Soll heißen:
Sollte soetwas rechtlich geklärt werden, dann wird dem Verkäufer auf jeden Fall zur Last gelegt, dass er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit, auch bei einem privaten Verkauf, diese Mängel hätte erkennen und angeben müssen. (Wenn sie denn zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren)
Ansonsten handelt es sich um arglistige Täuschung und der Vertrag ist nichtig.
Schwierig wird dann für den Käufer eben diese Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs zu beweisen.
Ich kann die Situation schon verstehen, vorallem wenn man denkt man hat ein "neuwertiges" Motorrad in der Garage stehen und dann kurz vor einem gebuchten Urlaub das Gegenteil feststellen muss. Richtig kacke...
Allerdings muss ich meinen Vorrednern hier Recht geben. Da es sich hier um zwei verschiedene Händler handelt ist es ja nachvollziehbar, dass der Eine ungern die Arbeit des Anderen übernehmen will.
Was sagt denn der Händler wo das vermeindliche Schäppchen gekauft wurde? Zwischen wem wurde der Kaufvertrag geschlossen?